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05. Juli 2023
Inflationsausgleich auch für tarifbeschäftigte Studierende der Bundesfinanzverwaltung!

Wie dem BDZ bekannt wurde, soll das Tarifergebnis vom April 2023 nun auch auf Studierende im öffentlichen Dienst des Bundes übertragen werden, die ein Studienentgelt erhalten. Ab August soll nun die Auszahlung einer einmaligen Sonderzahlung von 620 E
Wie das Bundesinnenministerium mitgeteilt hat, sollen Studierendein praxisintegrierten dualen Studiengängen und Masterstudiengängen nun auch von der Tarifeinigung profitieren, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des TV Inflationsausgleich erfüllt sind. Diese waren bisher nicht von der Tarifeinigung umfasst, da die geplante Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zwar die Anhebung der Anwärterbezüge vorsieht, aber alle anderen Studierenden bisher ausklammerte. Das bedeutetet jetzt ganz konkret beispielsweise für unsere Nachwuchskräfte des ITZBund an der dualen Hochschule Gera Eisenach:
- Eine einmalige Sonderzahlung als Inflationsausgleich 2023 in Höhe von 620,00 Euro (§ 2 TV Inflationsausgleich).
- Weitere monatliche Sonderzahlungen für die Bezugsmonate Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von jeweils 110,00 Euro (§ 3 TV
Inflationsausgleich).
Die Auszahlung aller Sonderzahlungen erfolgt mit dem Studienentgelt. Aufgrund des benötigten Vorlaufs beginnt die Auszahlung spätestens im August 2023.
Wir begrüßen den Schritt, denn gerade Studierende – egal ob verbeamtet oder nicht – sind von den gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders betroffen. Finanzielle Sorgen sollten einer soliden Ausbildung nicht im Wege stehen!
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