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17. Februar 2025

Auf den demografischen Wandel nicht vorbereitet!


Eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Anfrage aus dem Bundestag offenbart ernüchternde Zahlen: Seit 2020 haben 967 Zöllner/-innen um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten. „Uns überrascht diese Entwicklung nicht wirklich“, kommentiert der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel und wiederholt die gewerkschaftliche Forderung nach einer echten Demografie-Strategie - bessere Personalbindung, attraktivere Arbeitsbedingungen und Abbau der ausufernden Bürokratie.

Wie verschiedene Medien vor wenigen Tagen berichteten (siehe z.B. FAZ vom 08.02.2025), beantragen immer mehr Bundesbeamte/-innen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Die Anzahl der Entlassungsanträge hat in den letzten Jahren insbesondere bei Zoll und Bundespolizei zugenommen. Die besorgniserregende Entwicklung geht auf eine Antwort des Bundesministeriums des Inneren und Heimat (BMI) auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP) zurück (Deutscher Bundestag - Drucksache 20/14810). Demnach haben seit dem Jahr 2020 insgesamt 967 Zöllnerinnen und Zöllner um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten – davon allein 551 Anwärter/-innen, die sich in der Laufbahnausbildung befunden hatten. Ferner wurden beim Bundeszentralamt für Steuern 68, beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) 34 und beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) 30 Anträge auf Entlassung im vorgenannten Zeitraum eingereicht. „Wir warnen seit Jahren vor den Auswirkungen des demografischen Wandels innerhalb des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung. Daher überrascht uns diese Entwicklung nicht wirklich“, erklärt der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel dazu.

Neueinstellungen ohne ehrliche Personalplanung

Dem BDZ gehen die bisherigen Initiativen zur bloßen Erhöhung der Einstellungszahlen als Antwort auf die demografische Entwicklung innerhalb des Zolls nicht weit genug. Bis Ende des Jahrzehnts werden rund ein Drittel der Beschäftigten aus dem aktiven Dienst der Zollverwaltung ruhestandsbedingt ausscheiden. Die erhöhten Einstellungszahlen decken in etwa zahlenmäßig die Ruhestandsabgänge ab. Sie berücksichtigen jedoch in keinster Weise den Personalmehrbedarf der zusätzlichen Aufgabenpakete, welche die verschiedensten Bundesregierungen in den letzten Jahren für den Zoll geschnürt haben. Die bürokratische Gesetzgebung sowie aufwendige Dokumentations- und Berichtspflichten haben die tägliche Dienstverrichtung zudem komplexer gestaltet, welche sich in der qualitativen Stellenausstattung des Zolls schon lange nicht mehr widerspiegelt. Auch die viel versprochene digitale Entlastung lässt mangels Haushaltsmittel und langwieriger Abstimmungsprozesse auf sich warten.

Stattdessen wird ein Großteil der verfügbaren Personalressourcen in konzeptionelle Projekte zur wiederkehrenden strukturellen Anpassung des Zolls eingesetzt, die in immer kürzeren Zyklen erfolgen und demzufolge ihre gewünschte Wirkung nur bedingt entfalten können. So ist beispielsweise die Errichtung des politisch groß angekündigten Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, das anfangs in weiten Teilen zu Lasten der Zollverwaltung aufgebaut werden sollte, nach mehr als zweijähriger Vorbereitungszeit mangels des parlamentarischen Unterstützungswillens ergebnisoffen beendet worden.

Eine echte Demografie-Strategie fehlt

Grundlegende strategische Überlegungen für eine demografiefeste Zoll- und Bundesfinanzverwaltung bleiben hingegen aus. Der BDZ forderte zuletzt im Rahmen seines Gewerkschaftstags im März/April 2023 gegenüber Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher (BMF) sich für eine echte Demografie-Strategie innerhalb des Geschäftsbereichs des BMF stark zu machen. Dabei muss die Personalbindung stärker in den Fokus genommen werden. Hingegen verwehrt sich das BMF bis heute derartige Maßnahmen umzusetzen, z. B. mittels durchlässigerer Dienstpostenbündelungen oder der Einführung von Langzeitkonten. Das BMI wiederum entzieht sich jeglicher Diskussion zur Umsetzung durchlässigerer Laufbahnen und vertritt die Auffassung, mit einer 41-Stunden-Woche im Wettbewerb um qualitatives Personal mithalten zu können.

Letztendlich fehlt es auch an einer Reform der praktischen Ausbildung des Zolls, die das sogenannte „Onboarding“ – auch im Anschluss an die Laufbahnausbildung – aufgreift. Die Ausbildungsdienststellen sind mit der praktischen Ausbildung auf sich allein gestellt. Die gestiegenen Einstellungszahlen haben das Verhältnis der Anzahl der Nachwuchskräfte zu den Ausbildungsbeamten/-innen drastisch erhöht. Eine tatsächliche Entlastung gibt es für die Ausbildungsbeamten/-innen de facto nicht und dies wirkt sich auf die Zufriedenheit der Betreuungssituation der Nachwuchskräfte und Dienstanfänger/-innen aus. Die Maßnahmen der Personalbindung dürfen jedoch nicht nur allein auf die Nachwuchskräfte, sondern müssen auf sämtliche Beschäftigtengenerationen mit ihren unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen abgestellt werden.

Einen weiteren Stillstand können sich die Verantwortlichen in diesen Fragen nicht leisten. Die Entwicklung der Entlassungsanträge sollte nicht nur zu bedenken geben, sondern zur überfälligen Gestaltung eines motivierten und attraktiven Dienstbetriebs führen. Wir setzen uns jedenfalls dafür ein!

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bdz.eu

Quelle: BDZ / 17.2.2025
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