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10. Februar 2025

BDZ trifft auf Spitzenverbände der Wirtschaft


Im Januar 2025 konnten der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel, die Vorsitzende des BDZ-Fachausschusses Zölle und Steuern Diana Beisch und der BDZ-Pressesprecher Felix Schirner wichtigen Wirtschaftsverbänden das neue Positionspapier der Gewerkschaft vorstellen und mehr über ihre Sichtweise auf die EU-Zollreform erfahren.

Wie wir bereits berichteten, hat der BDZ sich umfassend zum Vorschlag der Reform der Zollunion durch die EU-Kommission positioniert. Kurz darauf folgten Gespräche mit den Spitzenverbänden aus dem Außenwirtschaftsbereich DSLV, BGA und DIHK in Berlin. Denn in Zeiten von Sparhaushalten und demografischen Herausforderungen ist es umso mehr in beiderseitigem Interesse, dass der Zoll weiterhin starker Partner der Wirtschaft bleibt und auch in der Fläche weiterhin präsent ist. Dafür müssen die regulatoren Rahmenbedingungen passen, so dass der politisch oft gepredigte Bürokratieabbau in der Praxis sowohl für die Zollverwaltung als auch für die Wirtschaftsbeteiligten spürbar ist. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob die aktuellen Vorschläge aus Brüssel nicht viel mehr das Gegenteil bewirken.

Digitalisierung statt Bürokratie gefordert

Im Rahmen eines Gesprächs mit Jutta Knell, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik am 16. Januar 2025 konnten die zentralen Anliegen der Branche verdeutlicht werden. Der DSLV betonte die Notwendigkeit einer Vereinfachung und Automatisierung von Zollverfahren, insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Belastungen in deutschen Häfen wie Hamburg, wo teilweise Bearbeitungsengpässe von bis zu zehn Tagen aufgetreten seien. Bürokratie rund um papiergebundene Bescheinigungen erschwert die Logistik. Ein kritischer Punkt war die nach dem EU-Zollreformpaket geplante Einführung des „Trust and Check Trader“ auch angesichts der großen Unklarheiten beim Data Hub. Der DSLV plädierte dafür, den bestehenden AEOC-Status beizubehalten und gegebenenfalls um einen AEO T&C auszubauen, da die Umstellung auf das neue Modell immense Ressourcen auch in der Zollverwaltung erfordern würde. Weitere Gesprächspunkte betrafen die stärkere Einbindung der Wirtschaft in den Reformprozess und die Vermeidung zusätzlicher Haftungsrisiken für Spediteure bei nicht-fiskalischen Compliance-Anforderungen.

Am 20. Januar folgte ein Gespräch mit Alexander Hoeckle, Abteilungsleiter Außenwirtschaft und Zoll beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), und dessen Referentin Vanessa Kassem. Der BGA kämpft ebenfalls für einen möglichst unkomplizierten Warenfluss und die Beschleunigung von Prozessen. Mit Blick auf die 150-Euro-Zollwertfreigrenze hatte der BGA bereits ein eigenes Papier veröffentlicht, indem er u.a. vor den erheblichen Belastungen für die Zollverwaltung warnte. Als Lösungsvorschlag stellt der BGA die Ersetzung der Freigrenze durch eine Sendungspauschale unabhängig vom Warenwert sowie eine exklusive, höherliegende B2B-Zollfreigrenze in den Raum. Das Thema stünde jedoch nur beispielhaft für die allzu häufigen technischen Defizite, Planungsfehler und Widersprüche bei gleichgelagerten Vorhaben (z.B. CBAM oder CSDDD). Die Gesprächspartner waren sich einig, dass sowohl Wirtschaft als auch Verwaltung in vielen Punkten unter den Auswirkungen einer fehlenden deutschen Positionierung in Brüssel angesichts der europäischen Herausforderungen zu leiden haben.

Ebenfalls kam es am 20. Januar zu einem Austausch mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Deren Referatsleiter Zoll, Steffen Behm und Martin Schwindler, betonten, dass die vollständige Umstellung auf elektronische Zollverfahren oberste Priorität haben müsse. Mit Blick auf die Reform sieht auch die DIHK die Notwendigkeit, Reformmaßnahmen realistisch und gezielt anzugehen, anstatt die Wirtschaft und Zollverwaltung durch umfassende und schwer umsetzbare Regelungen zu überfrachten. Einzelne Regelungen, wie ein weiterentwickelter AEO, könnten sinnvoll in den bestehenden Zollkodex (UZK) integriert werden. Gleichzeitig wurde die Sinnhaftigkeit des neuen „Trust and Check Trader“ hinterfragt, da dessen Umsetzung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) problematisch sein könnte. Bereits heute sind die Regelungen des Zollrechts an vielen Stellen so komplex, dass sie von KMU nur schwer eingehalten werden können.

In allen Gesprächen wurde die Rolle Deutschlands im Reformprozess kritisch beleuchtet. Die sehr zurückhaltende Position des Bundesfinanzministeriums im Rat der EU ist anderen Mitgliedstaaten und Verbänden aufgefallen. Jedoch kann sich Deutschland als Wirtschaftsmotor Europas eine solche Zurückhaltung eigentlich nicht leisten. Klar ist, dass eine aktivere Beteiligung der Bundesregierung und eine stärkere Berücksichtigung der Perspektiven der Unternehmen und der Beschäftigten beim Zoll erfolgen muss. Nur dann kann die Reform gelingen. Wir werden den konstruktiven Dialog fortsetzen, damit der Zoll weiter starker Partner der Wirtschaft bleiben kann, jedoch auch seine eigenen berechtigten Interessen formuliert.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bdz.eu

Quelle: BDZ / 10.2.2025
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