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22. Juni 2026
EuGH soll Umsetzungsfragen zur „Vereinbarkeitsrichtlinie“ klären
Nach derzeitiger Rechtslage können Väter in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit oder Erholungsurlaub in Anspruch nehmen. Die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland neben diesen bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld auch einen in der europäischen „Vereinbarkeitsrichtlinie“ vorgesehenen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss, ist rechtlich umstritten und Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig holt nunmehr eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu entscheidungsrelevanten Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie ein.
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Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bdz.eu
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