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11. Juni 2025
BDZ beim Beteiligungsgespräch am 11. Juni 2025 im Bundesministerium des Innern (BMI) zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung vertreten!
Unzumutbare Bearbeitungszeiten bei der Beihilfebearbeitung sollen bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat hierzu einen Entwurf eines Regelungsteils zur Änderung von § 80 Bundesbeamtengesetz vorgelegt, mit dem die Beihilfebearbeitung im Bereich des Bundes erleichtert und beschleunigt werden soll. Am 11. Juni 2025 fand ein Beteiligungsgespräch zu diesem Entwurf statt, an dem der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel teilnahm. Obwohl insbesondere auch für die Zollbeamtinnen und -beamten die Beihilfebearbeitungszeiten dramatisch ansteigen, war der BDZ als einzige Fachgewerkschaft für den Zollbereich bei diesem wichtigen Termin präsent. Nach Einleitung des formalen Gesetzgebungsprozesses werden die Gewerkschaften erneut in das Verfahren eingebunden.
Zum ersten ist eine Fiktionsregelung vorgesehen, mit welcher die Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten Aufwendungen beschleunigt und unzumutbare Bearbeitungszeiten vermieden werden sollen. Dazu wird eine maximale Bearbeitungsdauer von vier Wochen (Frist für die Erstattungsfiktion) zuzüglich von fünf Werktagen für die Festsetzung festgelegt. Erklärtes Ziel bleibt, durch die normalen Arbeitsprozesse eine unterhalb dieser maximalen Bearbeitungsdauer liegende zeitnahe Bearbeitung zu realisieren.
Ein zweiter Teil sieht eine Rechtsgrundlage dafür vor, dass bei automatisierter Antragsbearbeitung Risikomanagementsysteme eingesetzt werden können. Damit soll eine effizientere und schnellere Bearbeitung ermöglicht werden. Zudem sind begleitende Instrumente zur Missbrauchsverhinderung vorgesehen.
BeteiligungsgesprächThomas Liebel, Bundesvorsitzender des BDZ, hat als Vertreter der Bundesbeamtengewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, da damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn wieder in den Mittelpunkt rücke und somit berechtigte Hoffnung bestehe, dass die Beihilfebearbeitung mit Umsetzung der Neuregelungen schneller erfolgen könne. Die Maßnahmen würden zudem zu einer hoffentlich spürbaren Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in der Beihilfebearbeitung und verringerten Beschwerde- und Klageaufkommen aufgrund überlanger Verfahrensdauer führen. Der weitere Fokus müsse dann auf der zeitgemäßen Personal- und Technikausstattung liegen, um die Beihilfebearbeitung wieder in normales Fahrwasser zu führen.
HintergrundDie Bearbeitung der Beihilfeanträge im Bund ist dezentral organisiert. In vielen Abrechnungsstellen kommt es zu überlangen Bearbeitungszeiten. Beamte und Versorgungsempfänger müssen die Rechnungen gegenüber den Leistungserbringern innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist begleichen. Die Erstattung durch die Beihilfe dauert dabei vielfach deutlich länger. Gerade bei großen Beträgen führt dies zu nicht hinnehmbaren Belastungen.
Während die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in der Vergangenheit immer wieder auf ein annehmbares Maß zurückgeführt wurde, ist derzeit eine Eskalation des Problems zu beobachten. In den letzten Monaten erreichten uns immer mehr Beschwerden von Betroffenen, die mit Bearbeitungszeiten von mehr als zwei Monaten und ausstehenden Beihilfebeträgen im fünfstelligen Bereich konfrontiert wurden. Insbesondere ältere Menschen können hier in eine finanzielle Schieflage geraten. Der Vorsitzende des Ausschusses Senioren und Seniorinnen im BDZ, Peter Link, stellt die sich derzeit verschärfenden Probleme bei der Beihilfebearbeitung im Rahmen der Seniorenbeilage in dieser Ausgabe des BDZ Magazins ausführlich dar.
Wir haben in den letzten Monaten in Gesprächen im Bundesministerium der Finanzen sowie in einem Schreiben an die Präsidentin des Bundesverwaltungsamts (BVA), Katja Wilken, auf die eskalierende Lage hingewiesen und wirksame Maßnahmen zur Rückführung der ausufernden Beihilfebearbeitungszeiten gefordert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass mit dem vom BMI nun vorgelegten Entwurf ein wichtiger erster Schritt hin zu einer Lösung des Problems gemacht wird. Im nächsten Schritt gilt es eine einvernehmliche Bereitschaft zur Umsetzung des vorgenannten Regelungsinhalts in der sogenannten Ressortabstimmung durch das federführende BMI zu erzielen. Der BDZ begrüßt die Gesetzesinitiative des BMI, da diese auch die Grundsätze des Koalitionsvertrag zur Beschleunigung des Verwaltungshandelns aufgreift. Dies sollte auch im Interesse der beteiligten Ressorts – wie zum Beispiel dem Bundesministerium der Finanzen – liegen. Wir werden als BDZ die Weiterführung des vom BMI entwickelten Lösungsansatzes eng begleiten und weiter berichten.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.bdz.eu
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